Kein Verkauf an Privatpersonen

PSA - Persönliche Schutzausrüstung

Die Persönliche Schutzausrüstung gehört je nach Arbeitsbereich und Beruf zur Grundausrüstung der Beschäftigten. Diese soll die Beschäftigten vor den aktuellen oder bevorstehenden Gefahren an Ihrem Arbeitsplatz schützen. Die Persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, wir durch die PSA-BV (PSA-Benutzungsverordung) geregelt.

Jeder Arbeitsplatz muss einer Gefahrenbeurteilung unterzogen werden. Damit man den Arbeitsplatz besser einschätzen kann, ist das STOP-Prinzip hilfreich und nützlich anzuwenden. 

S T O P
Substitution (Verwendung von anderen Arbeitsverfahren) Technische Lösung (Bauliche Trennung oder Absaugungen) Organisatorische Maßnahmen (zeitliche Begrenzung, Schulungen) PSA (senkung der Gefahr durch PSA-Ausrüstung)
Im Anschluss an die ersten drei Maßnahmen, kann das Risiko dann noch mit PSA-Ausrüstung eingedämmt werden. Was beachtet werden sollte ist, das durch die ersten drei Maßnahmen viel größere Einfluss haben als die PSA-Ausrüstung alleine könnte.

Typische Bereich in der PSA sind:
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