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Emissionsfreies Arbeiten
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Emissionsfreies Arbeiten

Staubemissionen, Treibhausgase, Emissionen durch Lärm, Vibrationsbelastungen für die Mitarbeiter*innen – Emissionen auf der Baustelle können vielfältig sein. Um die Gesundheit Ihrer Bauarbeiter*innen zu schützen und negative Auswirkungen auf die Umwelt und unbeteiligte Personen zu vermeiden, sollten Sie vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie Emissionen im Bausektor verringern können.

Emissionen im Bausektor: vielfältige Belastung durch Baustellen

Baustellen lassen sich kaum so organisieren, dass sie keinerlei Auswirkungen auf unbeteiligte Parteien oder die Umwelt haben. Dennoch sind Bauunternehmer*innen ebenso wie Bauherren und Bauherrinnen angehalten, diese Emissionen auf der Baustelle so weit wie möglich zu minimieren. Dabei können im Bausektor viele Arten von Emissionen auftreten:
  • Staubemissionen: Eine hohe Staubbelastung durch Baustellen kann im schlimmsten Fall zu schweren Erkrankungen oder auch zu Sachbeschädigungen an Gebäuden in der Nachbarschaft führen.
  • Emissionen durch Lärm: Baustellenlärm, etwa mittels Kompressoren, Notstromaggregate und schwere Baumaschinen, kann ein erhöhtes Gesundheitsrisiko nach sich ziehen.
  • CO-Emissionen: Die Mehrzahl der Baumaschinen läuft mit hochleistungsfähigen Dieselmotoren, die enorme Mengen von Treibhausgasen und Abgasen ausstoßen. Der Umweltschutz auf der Baustelle wird für Bauunternehmer*innen heute immer wichtiger.
  • Gerüche: Wo Dieselmotoren arbeiten, fallen automatisch auch Geruchsemissionen an. Viele Menschen empfinden sie subjektiv als störend oder belästigend.
  • Vibrationen: Vibrationen können sich vielfältig auf den Körper auswirken und etwa Rückenbeschwerden, Konzentrationsstörungen oder Gelenkschäden verursachen. Deshalb gilt es auch, Emissionen durch Vibration zu reduzieren.
Schon gewusst?

Als Emissionen bezeichnet man alle Faktoren bei Bauarbeiten, mit denen menschliche Aktivitäten die Umwelt beeinflussen (z. B. Gewerbelärm). Immissionen hingegen bezeichnen umgekehrt Einflüsse von Verunreinigungen von Boden, Luft oder Wasser, die auf den Menschen einwirken (z. B. aus dem Boden austretende Gase).

Gefahren von Emissionen auf der Baustelle

Bauarbeiter*innen sind auf Baustellen regelmäßig Emissionen ausgesetzt. Dies kann im schlimmsten Fall zu Auswirkungen auf die Gesundheit oder sogar langfristigen Schädigungen bis hin zu Berufskrankheiten führen. Möglich sind beispielsweise Lungenschäden infolge einer mangelnden Staubbindung auf Baustellen, Schlafstörungen und Kopfschmerzen durch zu viele Geräuschemissionen oder Rückenschmerzen infolge einer starken Schwingungsbelastung. Lärm sowie Staub auf Baustellen zu vermeiden ist deshalb Pflicht für alle Arbeitgeber*innen, die ihre Mitarbeiter*innen vor gesundheitlichen Schäden schützen wollen.

Gesetzliche Vorschriften zu Emissionen und Grenzwerten

Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene gibt es zahlreiche Vorschriften zum Ausstoß von Emissionen. Dazu gehören das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) oder die Baustellenlärmverordnung , die Ruhezeiten für Baustellen normiert. Diese betreffen jedoch vorwiegend die Regelungen gegenüber Dritten, beispielsweise zum Schutz benachbarter Wohnsiedlungen vor Baustellen- und Industrielärm.

Grenzwerte für Staubemissionen

Daneben konkretisiert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Grenzwerte für bestimmte Emissionen auf der Baustelle. So gelten für den Arbeitsschutz vor Staubemissionen folgende Grenzwerte:
Staubemissionen
Grenzwerte
Arbeitsplatzgrenzwert für mineralische Stäube
  • Alveolengängig (Vordringen bis zu Alveolen und Bronchien der Lunge)
  • Einatembar

1,25 mg/m³
10 mg/m³
Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub (alveolengängig)
0,05 mg/m³
Beurteilungsmaßstab für Holzstaub (einatembar)
2,0 mg/m³

Emissionen durch Lärm

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVwV Baulärm) legt Immissionsrichtwerte und Lärmexpositionspegel für die Belastung durch Baulärm fest. Diese richten sich nach dem Immissionsort bzw. danach, ob in dem betroffenen Gebiet Wohnungen, Krankenhäuser und Pflegeanstalten untergebracht sind oder eher industrielle oder gewerbliche Anlagen betrieben werden.
Schon gewusst?

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gilt nicht für Baustellen. Diese sind nämlich in Nr. 1 f) der TA Lärm von den Regelungen ausgenommen.

Vibrationsemissionen

Zur Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch Vibrationen verweist die BG BAU auf die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung, nach der eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll. Die Verordnung weist diese Grenzwerte aus:
Header Cell
Hand-Arm-Vibrationen
Ganzkörper-Vibrationen
Verursacht durch
Handgehaltene oder -geführte Maschinen wie Bohrhämmer, Rüttelplatten, Kettensägen
Maschinen, die Vibrationen über Gesäß und Füße weitergeben, z. B. Bagger, Radlader, Raupen
Auslösewert
A(8) = 2,5 m/s²
A(8) = 0,5 m/s²
Expeditionsgrenzwert
A(8) = 5,0 m/s²
Z-Richtung: A(8) = 0,8 m/s²
X,Y-Richtung: A(8) = 1,15 m/s²
Maschinen und Geräte mit spezieller Technologie können Vibrationen verringern und somit die Arbeitssicherheit verbessern. Dazu gehört etwa der Makita HM1213C Meißelhammer mit Anti-Vibrations-Technologie.

Klimaschutz auf der Baustelle

Bezüglich des Klimaschutzes auf Baustellen gibt es bislang noch keine verpflichtenden gesetzlichen Vorschriften. Die Pflicht zum Erwerb von CO2-Zertifikaten gilt für die Baubranche (noch) nicht – ist jedoch bereits in der Diskussion. Auch das drohende Aus für Verbrennermotoren ab 2035 setzt Bauunternehmen unter Druck.
Sie sollten deshalb schon heute daran arbeiten, Alternativen für CO2-intensive Baumaschinen und -fahrzeuge zu finden . Es gibt bereits zahlreiche Projekte und Ansätze zur Umsetzung einer CO2-neutralen Baustelle.

Wie Sie Emissionen auf Baustellen reduzieren oder vermeiden können

„Wo gehobelt wird, da fallen Späne.“ Ganz werden sich Emissionen durch Lärm, Staub oder Treibhausgase auf Baustellen nie vermeiden lassen. Mit geeigneten Maßnahmen können Sie die Belastung jedoch oft deutlich reduzieren. 

Vermeidung von Staubemissionen

Stäube können auf Baustellen aus verschiedensten Materialien wie Sand, Gips, Beton, Kalk oder Zement entstehen. Zudem tritt Quarzfeinstaub auf, der besonders gefährlich ist. Bei einer hohen Belastung mit Staub innerhalb kurzer Zeit können Erkrankungen der Atemwege die Folge sein. Im schlimmsten Fall führt dies zur Silikose (Staublunge) oder sogar zum Lungenkrebs. Bei Stäuben von Eichen- und Buchenholz besteht die Gefahr der Bildung einer Krebserkrankung an der Nasenschleimhaut.
Besonders häufig von solchen Erkrankungen betroffen sind Berufszweige im Baugewerbe, die überdurchschnittlich oft mit Stäuben konfrontiert werden, darunter auch Maler, Maurer, Steinmetze, Raumausstatter und Schreiner. Die Stäube entstehen beispielsweise bei diesen Tätigkeiten:

  • Schleifen, Fräsen oder Bohren ohne Absaugen
  • Abschlagen von Putz und Fliesen ohne Luftreiniger
  • Trocken kehren
  • Abblasen von Staub
  • Stemmen oder Meißeln von Estrich- und Betonflächen
  • maschinelles Schneiden im Trockenverfahren
Die folgende Auswahl zeigt eine Vielzahl von Maßnahmen, wie sich Staubemissionen auf Baustellen verringern lassen:

  • Staubbindung auf der Baustelle durch Niederschlagen mit Wasser
  • Einsatz mobiler Staubschutzwände, um Wände, Decken oder Teilbereiche abzutrennen
  • Staubabsaugung auf der Baustelle mit Luftreiniger, die den Baustaub aus der Luft filtern, um Schleifstaub zu entfernen
  • Einsatz von Entstaubern auf der Baustelle zum Entsorgen von Schleifstaub und Baustaub direkt am Immissionsort
  • sicheres Fräsen mittels Prinzip des staubarmen Kaltfräsens
  • Umstellung auf staubarme Materialien (z. B. Granulate statt pulvriger Massen zum Anmischen)
  • Entwicklung von Lüftungskonzepten zur regelmäßigen Lüftung von Arbeitsräumen oder Einsatz von Lüftungsgeräten mit Abluftfilterung
  • Nutzung von Kehrsaugmaschinen statt trockenem Kehren
  • sofortige Beseitigung von Staubablagerungen, um deren Ausbreitung vorzubeugen
  • Bereitstellung persönlicher Sicherheitsausrüstung (PSA) wie Atemschutz mit Partikelfilter P2, von der Arbeitskleidung getrennt aufbewahrte Schutzkleidung
  • Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
  • regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisung der Mitarbeiter*innen im Hinblick auf den Staubschutz
  • Kennzeichnung stark belasteter Bereiche mit entsprechenden Schildern und Absperrungen

So beugen Sie Lärmemissionen vor

Baustellen unterliegen den im BImSchG definierten Grenzwerten und Regelungen nur bedingt, weil sie hier ebenso wie in der TA Lärm als nicht genehmigungspflichtig gelten. Sie müssen Baustellen jedoch nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG so gestalten, dass sie schädliche Umwelteinwirkungen verhindern oder zumindest auf ein Mindestmaß beschränken. Das bezieht sich auch auf die Belastung mit Lärm.

Lärm ist zunächst einmal jedes Geräusch, das eine Person als störend empfindet. Da dies jedoch ein sehr subjektives Empfinden ist, gibt es hierzu auch gesetzliche Grenzwerte. Am Beispiel von Geräuschen lässt sich gut der Unterschied zwischen Emission und Immission erklären:

  • Von einer Emission spricht man bei dem Lärm, den beispielsweise eine Baumaschine in Form eines lauten Brummens an die Umwelt abgibt.
  • Als Immission bezeichnet man den Geräuschpegel, der bei einem Menschen einige Grundstücke weiter ankommt – etwa eine unterschwellige Geräuschkulisse, die sich aus den gesamten Geräuschen der Baustelle zusammensetzt.
Um einen ausreichenden Lärmschutz zu erreichen, sollten Sie als Bauunternehmer*in g eeignete Maßnahmen ergreifen:

  • Mit Lärmschutzmatten lassen sich auftretende laute Geräusche abmildern.
  • Stellen Sie laute Maschinen günstig auf, sodass der Schall in angrenzenden Wohngebieten nicht so stark wahrgenommen wird.
  • Halten Sie möglichst die Ruhezeiten der BImSchV ein, selbst wenn dies für Ihre Baustelle nicht maßgeblich ist.
  • Nutzen Sie spezielle Lärmschutzwände bzw. entsprechende Produkte für Bauzäune, um Schallwellen zu unterbrechen.
  • Statten Sie Ihre Mitarbeiter*innen mit einem leistungsfähigen Gehörschutz aus, wenn lärmbelastende Arbeiten anstehen.

Passende Produkte für emissionsfreie Arbeiten

Verringerung von CO2-Emissionen im Bausektor

Bei der CO2-minimierten Gestaltung von Baustellen spielt die Entwicklung alternativer Fahrzeugantriebe eine große Rolle. Schon heute gibt es eine Vielzahl innovativer Baumaschinen mit Elektroantrieb, die im Laufe ihrer betrieblichen Nutzung viele Tausend Liter fossile Brennstoffe einsparen und damit zugleich die CO2-Belastung von Baustellen signifikant verringern können. Ebenso laufen Tests mit nachhaltigen Biokraftstoffen oder für Baumaschinen, die durch Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden.

Ebenfalls großes Potenzial steckt im Recycling von Baustoffen. Bereits heute werden rund 90 Prozent der mineralischen Bauabfälle wiederverwertet. Die Verwendung entsprechender Baustoffe mit Recyclinganteil verbessert die Ökobilanz von Bauunternehmen.

Häufige Fragen zu emissionsfreiem Arbeiten

Emissionsfreies Arbeiten auf der Baustelle: durchdachte Lösungen für weniger Emissionen

Sie möchten die Emissionen auf Ihren Baustellen verringern ? Durchdachte und hochwertige Produkte sowie BG-BAU-geförderte Artikel entdecken Sie online im HKL-Baushop. Haben Sie noch Fragen zu Ihren Möglichkeiten, Emissionen zu verringern und den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu stärken? Unser erfahrenes HKL-Serviceteam berät Sie gerne. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, per Kontaktformular oder telefonisch unter 040 53802-95555.
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Artikelnummer: 3552016038
  • Welle: 2 m
  • Kopfdurchmesser: 38 mm
  • Inklusive 2x Akku 6,0 Ah, Ladegerät
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Artikelnummer: 3500001719
  • Bohrbereich Ø: 25 - 152 mm
  • Spannung: 72 V
  • Inklusive 2 Akkus, Ladegerät und Transportkoffer
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Artikelnummer: 3500004286
  • Max. Schnitttiefe: 125 mm
  • Max. Blatt-Ø: 350 mm
  • Inklusive 2x Akku (6,0 Ah) und Ladegerät
  • Mit gratis Diamantscheibe "Bau die Welt besser"-Edition im Wert von 65,00 €
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Artikelnummer: 3500004279
  • Spirallänge: 23 m
  • Spannung: 72 V
  • Inklusive Akku und Ladegerät
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  • Max. Lichtstrom Akku: 20.000 lm
  • Max. Lichtstrom Netz: 27.000 lm
  • Spannung: 72 V
  • Schutzart: IP55
  • Inklusive Akku, Ladegerät ist integriert
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Artikelnummer: 3581000090
  • Schwertlänge: 35 cm
  • Spannung: 56 V
  • Gewicht: 3,8 kg (ohne Akku)
  • Ohne Akku und Ladegerät
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Artikelnummer: 3581382355
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Artikelnummer: 3581382401
  • Schwertlänge: 45 cm
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Artikelnummer: 3583070066
  • Schnittbreite Faden: 35 cm
  • Gewicht (ohne Akku): 5,8 kg
  • Inkl. Akku und Schnellladegerät
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Artikelnummer: 3581500395
  • Aufsitzrasenmäher mit reinem Akku-Antrieb
  • Mit einer Akkuladung bis zu 10.000 m² mähen
  • Höchstgeschwindigkeit (km/h): 13
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Artikelnummer: 3584084118
  • Schnittbreite: 42 cm
  • Mit Radantrieb
  • Gewicht: 25 kg (ohne Akku)
  • Inklusive Akku (4,0 Ah), Standard-Ladegerät
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Artikelnummer: 14300081
  • Mit zusätzlichen 800 Euro BG-BAU gefördert!
  • Gewicht: 71 kg
  • Arbeitsbreite: 230 mm
  • Schlagkraft: 15 kN
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2.330,00 € / Stück Stück (zzgl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten)
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Artikelnummer: 3535174095
  • Arbeitsbreite: 1.170 mm
  • Antriebsart: elektrisch / Akku
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3.540,00 € / Stück Stück (zzgl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten)
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Lieferzeit: 2 Woche(n)
Artikelnummer: 17100083
  • Nutzlast: 500 kg
  • Muldeninhalt: 0,3 m³
  • Gewicht: 250 kg
  • Kippvorrichtung: Vorwärtskipper
  • Batterielaufzeit: 6 h 
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Lieferzeit: 3 - 5 Tag(e)
Artikelnummer: 3581401145
  • Kippvorrichtung: elektrisch, auch gegen den Berg stehend auskippbar
  • Antrieb: permanenter Allrad über zwei seperate Antriebsachsen
  • Leistung: 2 x 700 Watt für bis zu 8 Std. Arbeit
  • Nutzlast: 480 kg
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Lieferzeit: 5 - 7 Woche(n)
Artikelnummer: 3552150151
  • Max. Schnitttiefe: 170 mm
  • Max. Blatt-Ø: 450 mm
  • Leistung: 5,5 kW (7,5 PS)
  • Motor: Elektro
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Artikelnummer: CFG_3525318020
  • Schneller Schutz gegen Staub
  • Zum Abtrennen Teilbereichen
  • Kein Abdecken oder Abkleben mehr nötig
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ab 337,00 € / Stück Stück (zzgl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten)
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Artikelnummer: CFG_3552548053
  • 30 mal weniger Lärm, als bei einer konventionellen Scheibe!  
  • Qualität: EXTREME, SILENCIO
  • Anwendung: Stahlbeton, Beton, Ziegel, Natursteine (Feuerstein, Granit, Sandstein ...), Block-Pflastersteine und alle allgemeinen Baumaterialien.
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Artikelnummer: 3572117282
  • Mit akustischem Rauchmelder
  • Entlüftungsöffnung
  • Höhe: 89 cm
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940,00 € / Stück Stück (zzgl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten)
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Artikelnummer: 3572117243
  • Zwei batteriebetriebene, akustische Rauchmelder
  • Ohne Stromanschluss, ohne Lüftung
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Artikelnummer: 3572117245
  • Strombetriebener, akustische Rauchmelder
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  • Potentialfreier Ausgang für Aufschaltung auf Brandmeldeanlage
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Artikelnummer: 3572117245
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2.810,00 € / Stück Stück (zzgl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten)
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Artikelnummer: 3572117246
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