Verkehrsrechtliche Anordnung und Festlegung eines Verkehrszeichenplans
Bereits in der Planungsphase erstellen Bauunternehmer*innen auf Basis der Vorschriften zur Baustellenabsperrung einen Verkehrszeichenplan. Dabei helfen ihnen die RSA für Baustellen, die Regelpläne für die korrekte Verwendung von Vorschriftzeichen gemäß StVO enthalten. Möchten Bauunternehmer*innen ihre Baustelle richtig absichern, sind diese Schritte wichtig:
Schritt: Es ist zu prüfen, ob der gewählte Regelplan für die Situation vor Ort geeignet ist. Bei Bedarf kann der Regelplan zur Baustellenabsicherung erweitert werden, beispielsweise um weitere Verkehrszeichen für Baustellen.
Schritt: Den fertigen Verkehrszeichenplan legt der/die Bauunternehmer*in der zuständigen Behörde vor. Diese prüft ihn und erlässt eine verkehrsrechtliche Anordnung, die definiert, wie die Verantwortlichen die Baustelle sichern müssen. Dazu gehören auch Vorgaben, inwiefern der Verkehr geregelt werden muss. Dies ist etwa dann wichtig, wenn es zu teilweisen Straßensperrungen kommt oder eine Absperrung des Gehwegs erforderlich ist.
Schritt: Ist die zuständige Behörde mit dem eingereichten Verkehrszeichenplan nicht einverstanden, muss der/die Bauunternehmer*in gegebenenfalls nachbessern und ihn überarbeiten.
Schritt: In der Umsetzungsphase müssen Sie die fortlaufende Überwachung der Baustelle sicherstellen. Die verantwortliche Person muss die Baustelle mindestens zweimal täglich sowie unmittelbar nach Unwettern oder Stürmen überprüfen. An arbeitsfreien Tagen reicht die einmalige Kontrolle. Die Überwachung der Baustelle ist nur bei Baustellen von längerer Dauer notwendig.
Welche Behörde vor Ort für die verkehrsrechtliche Anordnung und die Prüfung der Verkehrssicherung gemäß RSA zuständig ist, variiert regional. Mögliche Anlaufstellen sind das Ordnungsamt, das Straßenbauamt, das Straßenverkehrsamt und die Polizei.
Baustellenabsicherung #1: Baustelle gegen unbefugtes Betreten sichern
Der erste Schritt der Baustellenabsperrung sollte immer die Errichtung eines Schutzzauns für die Baustelle sein.
Wann ist ein Bauzaun zur Absperrung erforderlich?
Ganz einfach: Immer dann, wenn die Baustelle sich auf öffentlichen Flächen befindet oder an diese angrenzt. Somit ist die Baustellenabsperrung nahezu immer erforderlich, wenn es sich um Baustellen im öffentlichen Raum handelt. Und auch private Bauherren sind häufig verpflichtet, ihre Baugrube abzusichern. Ein Schutzzaun für die Baustelle sollte allerdings auch im eigenen Interesse des/der Eigentümer sein. Damit lässt sich nämlich zugleich die Baustelle gegen Diebstahl sichern.
Sie sollten die Baustelle absperren, wenn unter anderem diese Gegebenheiten vor Ort vorhanden sind:
- offene Baugrube oder Gräben
- unvollständig errichtete Gebäude
- ungesicherte Bautreppen
- Materiallagerplätze
- Sanitär-Container oder Bauwagen
- Abladeplatz für Abfälle
- Abstellplatz für den Baukran
- Verkehrswege
Die verschiedenen Bereiche eines Bauprojekts liefern variierende Gefahrenpotenziale. Entsprechend ist es wichtig, im ersten Schritt die gesamte Baustelle gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
Wie ein Bauzaun zur Sicherung von Baustellen beschaffen sein muss
Der Bauzaun muss so gestaltet sein, dass unbefugte Dritte die Baustelle nicht betreten können. Er darf weder löchrig sein noch einfach zur Seite geschoben werden können – andernfalls ist die Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf Kinder. Für sie sind Baustellen sehr spannend, aber zugleich überaus gefährlich. Um der erweiterten Verkehrssicherungspflicht zu genügen, muss die Baustellenabsperrung lückenlos und fest verankert sein.
Ein Flatterband kann von Kindern und Passanten einfach umgangen werden. Es eignet sich deshalb lediglich zur Kennzeichnung, jedoch nicht zur Baustellenabsicherung gemäß StVO.