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Baustellenabsicherung
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Baustellenabsicherung

Pro Jahr passieren in Deutschland mehr als 100.000 Unfälle auf oder im Zusammenhang mit Baustellen. Diese Gefahren können Sie mit geeigneten Maßnahmen zur Verkehrssicherung auf der Baustelle deutlich verringern. Ziel der Baustellenabsicherung ist, sowohl die Bauarbeiter als auch Passanten, Radfahrer und den Pkw- und Lkw-Straßenverkehr vor den Gefahren im Baustellenbereich zu schützen.

Erfahren Sie hier, wie Sie der Verkehrssicherungspflicht auf einer Baustelle nachkommen, welche Möglichkeiten der Baustellenabsperrung es gibt und welche Rechtsvorschriften Sie zu den Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle beachten müssen.

Bedeutung der Baustellenabsicherung

Als Baustellenabsicherung bezeichnet man alle Maßnahmen, die der Unfallverhütung auf Baustellen dienen. Dazu zählen der Schutz der Bauarbeiter bei der Arbeit, die Verhinderung des Betretens der Baustelle durch unbefugte Personen und die Sicherung des Straßenverkehrs vor den Gefahren der Baustelle. Sofern sich die Baustelle an einer Straße befindet, muss der Verkehr sicher an der Gefahrenstelle vorbeigeleitet werden.

Produkte zur Baustellenabsicherung sind stets reversibel gestaltet. Sobald sie nicht mehr benötigt werden, zerlegen Sie sie in ihre einzelnen Bestandteile und bauen sie beim nächsten Bauvorhaben wieder auf.

Die Baustellenabsicherung ist von großer Bedeutung. Zum einen trägt sie dazu bei, Unfälle und daraus resultierende Regressansprüche der Betroffenen zu vermeiden. Zum anderen unterstützt sie Sie dabei, einen reibungslosen Betrieb der Baustelle sicherzustellen. Mit einer korrekten Baustellenbeschilderung nach der StVO, durchdachten Straßenabsperrungen und Absturzsicherungen halten Sie die Vorschriften zur Baustellenabsperrung ein und vermeiden Bußgelder.

Baustellenabsicherung: gesetzliche Vorschriften im Überblick

Die wichtigste Rechtsgrundlage der Sicherung von Baustellen ist die Baustellenverordnung (BaustellV). Sie definiert die Verantwortung für die Sicherung von Baustellen und die verpflichtende Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan). Außerdem bezieht die Baustellenverordnung vielfältige Bereiche des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherung auf Baustellen und der Arbeitsstättenverordnung in die Planungs- und Ausführungsphase von Bauprojekten ein. Darüber hinaus sollten Sie auch diese Vorschriften zur Baustellenabsperrung im Blick behalten:

  • Technische Lieferbedingungen (TL): Die TL regeln Vorschriften zur Beschaffenheit von Produkten, die zur Baustellenabsicherung verwendet werden können. Sie betreffen beispielsweise die Beschaffenheit, Maße und Ausführung von Leitkegeln, Leitbaken oder Absperrschranken. Nicht für jede Baustelle ist die Einhaltung der TL verpflichtend, wohl aber bei der Baustellensicherung an Straßen.
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA): Die RSA beinhalten Regelpläne zur Baustellenabsicherung von Arbeiten im innerörtlichen Bereich, auf Landstraßen und Autobahnen. Die RSA zur Baustellenabsicherung orientieren sich an häufig vorkommenden Szenarien in der Praxis und zeigen die idealen Maßnahmen für die Sicherung der Baustelle auf. Typische Vorgaben sind etwa die notwendigen Sicherheitsabstände sowie die richtige Baustellenabsicherung mit Beschilderung und Beleuchtung.
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Zur Baustellenabsicherung regelt die StVO die verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung von Baustellen an Straßen und legt geeignete Verkehrsschilder für die Baustelle fest. Zudem macht sie Vorschriften zum richtigen Verhalten der Verkehrsteilnehmer, etwa zu Geschwindigkeitsbegrenzungen an Baustellen. Die RSA sind Teil der StVO.

Anforderungen an die Baustellenabsperrung

Mit den Vorschriften zur Baustellenabsperrung verfolgt der Gesetzgeber eine Vielzahl von Zielen:

  • Absicherung der Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr vor Gefahren durch eine Baustelle
  • Schutz der Bauarbeiter vor Gefahren durch den Straßenverkehr
  • Minimierung der Behinderungen im Straßenverkehr durch die Bauarbeiten
  • ausreichendes Platzangebot für die Ausführung der Bauarbeiten
  • Rechtssicherheit für die Verantwortlichen des Bauvorhabens

Wer ist für die Baustellensicherung verantwortlich?

Verantwortlich für die Baustellensicherung ist zunächst der/die Eigentümer der Straße oder des zu errichtenden Gebäudes. Im Falle von öffentlichen Straßen sind dies die zuständigen Behörden von Gemeinde, Kreis, Land, Stadt oder Bund. In aller Regel wird die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle von dem/der Eigentümer auf das ausführende Unternehmen übertragen.

Dies befreit ihn oder sie aber nicht davon, sich mit den gesetzlichen Vorschriften zur Baustellenabsicherung zu beschäftigen. Diese Pflichten bestehen weiterhin. Das ergibt sich aus RSA Punkt 1.3.1 (Absatz 11).

Verkehrsrechtliche Anordnung und Festlegung eines Verkehrszeichenplans

Bereits in der Planungsphase erstellen Bauunternehmer*innen auf Basis der Vorschriften zur Baustellenabsperrung einen Verkehrszeichenplan. Dabei helfen ihnen die RSA für Baustellen, die Regelpläne für die korrekte Verwendung von Vorschriftzeichen gemäß StVO enthalten. Möchten Bauunternehmer*innen ihre Baustelle richtig absichern, sind diese Schritte wichtig:

  1. Schritt: Es ist zu prüfen, ob der gewählte Regelplan für die Situation vor Ort geeignet ist. Bei Bedarf kann der Regelplan zur Baustellenabsicherung erweitert werden, beispielsweise um weitere Verkehrszeichen für Baustellen.

  2. Schritt: Den fertigen Verkehrszeichenplan legt der/die Bauunternehmer*in der zuständigen Behörde vor. Diese prüft ihn und erlässt eine verkehrsrechtliche Anordnung, die definiert, wie die Verantwortlichen die Baustelle sichern müssen. Dazu gehören auch Vorgaben, inwiefern der Verkehr geregelt werden muss. Dies ist etwa dann wichtig, wenn es zu teilweisen Straßensperrungen kommt oder eine Absperrung des Gehwegs erforderlich ist.

  3. Schritt: Ist die zuständige Behörde mit dem eingereichten Verkehrszeichenplan nicht einverstanden, muss der/die Bauunternehmer*in gegebenenfalls nachbessern und ihn überarbeiten.

  4. Schritt: In der Umsetzungsphase müssen Sie die fortlaufende Überwachung der Baustelle sicherstellen. Die verantwortliche Person muss die Baustelle mindestens zweimal täglich sowie unmittelbar nach Unwettern oder Stürmen überprüfen. An arbeitsfreien Tagen reicht die einmalige Kontrolle. Die Überwachung der Baustelle ist nur bei Baustellen von längerer Dauer notwendig.

Welche Behörde vor Ort für die verkehrsrechtliche Anordnung und die Prüfung der Verkehrssicherung gemäß RSA zuständig ist, variiert regional. Mögliche Anlaufstellen sind das Ordnungsamt, das Straßenbauamt, das Straßenverkehrsamt und die Polizei.

Baustellenabsicherung #1: Baustelle gegen unbefugtes Betreten sichern

Der erste Schritt der Baustellenabsperrung sollte immer die Errichtung eines Schutzzauns für die Baustelle sein.

Wann ist ein Bauzaun zur Absperrung erforderlich?

Ganz einfach: Immer dann, wenn die Baustelle sich auf öffentlichen Flächen befindet oder an diese angrenzt. Somit ist die Baustellenabsperrung nahezu immer erforderlich, wenn es sich um Baustellen im öffentlichen Raum handelt. Und auch private Bauherren sind häufig verpflichtet, ihre Baugrube abzusichern. Ein Schutzzaun für die Baustelle sollte allerdings auch im eigenen Interesse des/der Eigentümer sein. Damit lässt sich nämlich zugleich die Baustelle gegen Diebstahl sichern.

Sie sollten die Baustelle absperren, wenn unter anderem diese Gegebenheiten vor Ort vorhanden sind:

  • offene Baugrube oder Gräben
  • unvollständig errichtete Gebäude
  • ungesicherte Bautreppen
  • Materiallagerplätze
  • Sanitär-Container oder Bauwagen
  • Abladeplatz für Abfälle
  • Abstellplatz für den Baukran
  • Verkehrswege

Die verschiedenen Bereiche eines Bauprojekts liefern variierende Gefahrenpotenziale. Entsprechend ist es wichtig, im ersten Schritt die gesamte Baustelle gegen unbefugtes Betreten zu sichern.

Wie ein Bauzaun zur Sicherung von Baustellen beschaffen sein muss

Der Bauzaun muss so gestaltet sein, dass unbefugte Dritte die Baustelle nicht betreten können. Er darf weder löchrig sein noch einfach zur Seite geschoben werden können – andernfalls ist die Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf Kinder. Für sie sind Baustellen sehr spannend, aber zugleich überaus gefährlich. Um der erweiterten Verkehrssicherungspflicht zu genügen, muss die Baustellenabsperrung lückenlos und fest verankert sein.

Ein Flatterband kann von Kindern und Passanten einfach umgangen werden. Es eignet sich deshalb lediglich zur Kennzeichnung, jedoch nicht zur Baustellenabsicherung gemäß StVO.

Achtung! Mit dem Schild „Betreten verboten – Eltern haften für ihre Kinder“ machen Sie zwar Ihren Standpunkt klar, rein rechtlich hat es aber keine Bedeutung. Für Kinder ab dem achten Lebensjahr ist keine ununterbrochene Beaufsichtigung durch die Eltern erforderlich. Gestalten Sie die Sicherungsmaßnahmen Ihrer Baustelle so, dass unbeaufsichtigte Kinder sie nicht betreten können. Die Verantwortung liegt bei Ihnen als Bauunternehmer*in.

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Artikelnummer: 3501868380
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  • Geeignet für Rollstühle, Fußgänger und Fahrräder bis zu 250 kg.

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  • Grabentiefe: 1,5 m
  • Grabenbreite: 0,88 - 1,29 m

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